„Für ein bisserl mehr Freude“

Kinder-Psychotherapie

„Wir sollten lernen mit den Augen des Kindes zu sehen, mit den Ohren des Kindes zu hören, mit dem Herzen des Kindes zu fühlen" – Alfred Adler

Ängste, Sorgen, „auffälliges“ Verhalten – nicht selten kommt es vor, dass auch Kinder Hilfe benötigen, um besondere Lebensphasen, einschneidende Erlebnisse oder bedeutsame Veränderungen besser zu verarbeiten. Denn nicht immer können Eltern ihre Kinder ausreichend vor psychischen Belastungen schützen. Zumal sich die Sorgen und das Unbehagen der Eltern meist recht direkt auf die elterliche Beziehung zu den Kindern auswirken. Von Kindern als belastend erlebte Umstände können sich nachteilig auf die gesamte Familienatmosphäre auswirken.

In der Kinder-Psychotherapie helfe ich Ihnen herauszufinden, wie Sie Ihr Kind in seiner individuellen Situation am besten unterstützen können. Die aktive Zusammenarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten ist dabei ein bedeutender Erfolgsfaktor, daher werden bei Bedarf auch begleitende Elternstunden vereinbart.

Die Kinder-Psychotherapie orientiert sich an den Besonderheiten der kindlichen Lebens- und Erlebenswelt und ist individuell an die Ziele, sowie das Alter und die Entwicklung des Kindes angepasst. So kommen unterschiedliche kreative Techniken und Mittel wie Zeichnungen, Geschichten oder spieltherapeutische Elemente zum Einsatz.

Eine Kinder-Psychotherapie kann helfen bei:

  • Leidensdruck
  • Depression
  • Leistungsdruck, Lernproblemen und Prüfungsangst
  • Problemen in der Familie, Schule/Kindergarten, bei sozialen Zusammenkünften
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Schlafstörungen und Alpträumen
  • Fehlender Emotionskontrolle und Verhaltensauffälligkeiten 
  • Ängsten mit und ohne ersichtlichen Grund
  • Essstörungen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Psychosomatischen Symptomen

Der Behandlungsablauf in der Kinder- und Jugend-Psychotherapie

Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Nach Ihrer Kontaktaufnahme via Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf meiner Website vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Erstgespräch. Dieses findet ohne Ihr Kind statt und dient unserem Kennenlernen sowie der Anamnese. Haben Sie das Gefühl, Sie, Ihr Kind und ich können eine vertrauensvolle Therapiebeziehung zueinander aufbauen, besprechen wir, wie die Therapie aussehen könnte. Sind Sie damit einverstanden, beginnen wir mit den eigentlichen Sitzungen.

Therapiephase

Die Sitzungen finden idealerweise wöchentlich und nur mit Ihrem Kind statt. Je nach Alter und individueller Veranlagung wird mittels kreativer, spielerischer Mittel oder lösungsorientierter Gespräche, ähnlich wie diese in der Erwachsenentherapie genutzt werden, eine therapeutische Beziehung zu Ihrem Kind aufgebaut.

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Kinder- und Jugend-Psychotherapie. Bei Bedarf werden in regelmäßigen Abständen daher auch begleitende Elternstunden vereinbart. Während diese Elterngespräche bei Kindern meist unumgänglich sind, kann es sich bei Jugendlichen als therapeutisch sinnvoll erweisen, Eltern nur gelegentlich einzuladen.

Kosten und Dauer

  • Erstgespräch: 45 Minuten
  • Therapiesitzung: 45 Minuten
  • Kosten pro 45-minütiger Sitzung: EUR 80,00

Honorarnoten sind Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG.

Refundierung

Eine Kostenrückerstattung der Therapiekosten durch die Krankenkassen (mit Ausnahme der KFG, KFL) ist bei Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision nicht möglich. Daher habe ich mein Honorar um den Beitrag des Kostenzuschusses für Sie vergünstigt.

Absageregelung

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen und sagen Sie diesen bis 48 Stunden vor der vereinbarten Sitzung nicht ab, wird die Einheit in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheitspflicht

Alles, was mit mir in der Psychotherapie besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht laut §15 des Psychotherapiegesetzes. Das bedeutet, dass ich ohne das ausdrückliche Einverständnis eines Patienten weder persönliche Informationen noch mir anvertraute Geheimnisse weitergeben darf – weder an staatliche Dienststellen noch an andere Sozialeinrichtungen oder Angehörige. Die Verschwiegenheitspflicht von Psychotherapeuten ist damit wesentlich strenger als jene von Ärzten.

*Auf der gesamten Website ist die Bezeichnung "Psychotherapeutin" als "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision" zu verstehen.