Erwachsenen-Psychotherapie
„Der Mensch weiß viel mehr als er versteht“ – Alfred Adler
Wenn Gedanken, Gefühle, Verhalten oder körperliche Symptome Ihre Lebensqualität beeinträchtigen, kann Psychotherapie helfen. Sie lindert seelische Belastungen, unterstützt bei Lebenskrisen, stärkt Beziehungen und fördert Gesundheit sowie persönliche Entwicklung. Die notwendigen Kompetenzen für eine gesündere Lebensführung tragen Sie bereits in sich – es gilt, sich dieser bewusst zu werden.
Eine Psychotherapie kann helfen bei:
- Leidensdruck
- Lebenskrisen (Verlust, Krankheit, Trennung, allgemeine Transitionen)
- Themen in Familie und Beziehung
- Depression
- Gefühlen von Antriebslosigkeit, Niedergeschlagenheit, Motivationslosigkeit sowie Müdigkeit
- Ängsten, Phobien und Panikattacken
- Essstörungen
- Körperlichen bzw. psychosomatischen Symptomen
- Schlafstörungen
- Fehlender Emotionskontrolle und Verhaltensauffälligkeiten
- Lebenskrisen
- Zwangsgedanken sowie Zwangshandlungen
- Persönliche Weiterentwicklung
Vom Erstgespräch bis zur Therapie: Der Behandlungsablauf
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Nach einer ersten Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular auf der Website vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen und klären, ob eine vertrauensvolle Therapiebeziehung möglich ist. Wir besprechen Ihre Therapie und Behandlungsziele. Bei Zustimmung starten wir mit der Psychotherapie.
Kosten und Dauer
- Erstgespräch: 45 Minuten
- Therapiesitzung: 45 Minuten
- Kosten pro 45-minütiger Sitzung: EUR 120,00
Meine Honorarnoten sind Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG.
Teilrefundierung
Von den unterschiedlichen Krankenkassen werden folgende Zuschüsse gewährt (Stand März 2026):
- BVAEB: € 50,20
- GK: € 33,70
- KFG € 70,-
- KFL € 64,47
- LKUF: € 47,70
- SVS: € 50,-
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie um eine rechtzeitige Absage bis 48 Stunden vor Ihrer vereinbarten Sitzung. Ansonsten wird die Einheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
Alle Inhalte, die mit mir in der Psychotherapie besprochen werden, unterliegen der Schweigepflicht laut §15 des Psychotherapiegesetzes. Das bedeutet, dass ich ohne das ausdrückliche Einverständnis eines Patienten weder persönliche Informationen noch mir anvertraute Geheimnisse weitergeben darf – weder an staatliche Dienststellen noch an andere Sozialeinrichtungen oder Angehörige. Die Verschwiegenheitspflicht von Psychotherapeuten ist damit wesentlich strenger als jene von Ärzten.
