„Für ein bisserl mehr Freude“

Jugend-Psychotherapie

 „Das Schönste, was eine Fee einem Kind in die Wiege legen kann, sind Schwierigkeiten, die es überwinden muss“ – Alfred Adler

Jugendliche befinden sich in einer besonderen Lebensphase, in der sie sich langsam von ihren Eltern ablösen, um sich zu jungen Erwachsenen zu entwickeln. Dieser Prozess geht mit zahlreichen Veränderungen einher, die ohnehin mit viel Unsicherheit für sie selbst als auch für ihr Umfeld verbunden sind. Sind in diesem wichtigen Entwicklungsprozess zudem psychische Belastungen präsent, kann dieser erschwert werden.

Viele Faktoren können dazu beitragen, dass Entwicklungen nicht so reibungslos verlaufen, wie es sich Eltern für ihre Kinder wünschen. Wenn sich Probleme wie Stress, Überforderung, Ängste oder Verhaltensauffälligkeiten bemerkbar machen, belastet dies meist die ganze Familie. Die Kinder- bzw. Jugendpsychotherapie kann einen möglichen Ausweg aus verfahrenen Kommunikationssituationen bieten und unterstützt Jugendliche bei ihrer gesunden Entwicklung innerhalb der Familie und der Gesellschaft. Neben einem spielerischen Zugang, wie er in der Kinder-Psychotherapie zum Einsatz kommt, bietet sich bei älteren Kindern und Jugendlichen zumeist auch bereits die Möglichkeit, lösungsorientierte Gespräche zu führen.

Eine Jugend-Psychotherapie kann helfen bei:

  • Leidensdruck
  • Depression
  • Leistungsdruck, Lernproblemen und Prüfungsangst
  • Problemen in der Familie, Schule/Kindergarten, bei sozialen Zusammenkünften
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Schlafstörungen und Alpträumen
  • Fehlender Emotionskontrolle und Verhaltensauffälligkeiten 
  • Ängsten mit und ohne ersichtlichen Grund
  • Essstörungen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Psychosomatischen Symptomen

Der Behandlungsablauf in der Kinder- und Jugend-Psychotherapie

Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Nach Ihrer Kontaktaufnahme via Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf meiner Website vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Erstgespräch. Dieses findet ohne Ihr Kind statt und dient unserem Kennenlernen sowie der Anamnese. Haben Sie das Gefühl, Sie, Ihr Kind und ich können eine vertrauensvolle Therapiebeziehung zueinander aufbauen, besprechen wir, wie die Therapie aussehen könnte. Sind Sie damit einverstanden, beginnen wir mit der Psychotherapie.

Therapiephase

Die Sitzungen finden idealerweise wöchentlich und nur mit Ihrem Kind statt. Je nach Alter und individueller Veranlagung wird mittels kreativer, spielerischer Mittel oder  lösungsorientierter Gespräche, ähnlich wie diese in der Erwachsenentherapie genutzt werden, eine therapeutische Beziehung zu Ihrem Kind aufgebaut.

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Kinder- und Jugend-Psychotherapie. Bei Bedarf werden in regelmäßigen Abständen daher auch begleitende Elternstunden vereinbart. Während diese Elterngespräche bei Kindern meist unumgänglich sind, kann es sich bei Jugendlichen als therapeutisch sinnvoll erweisen, Eltern nur gelegentlich einzuladen.

Kosten und Dauer

  • Erstgespräch: 45 Minuten
  • Therapiesitzung: 45 Minuten
  • Kosten pro 45-minütiger Sitzung: EUR 80,00

Honorarnoten sind Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG.

Refundierung

Da eine Kostenrückerstattung der Therapiekosten durch die Krankenkassen (mit Ausnahme der KFG, KFL) bei Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision nicht möglich ist, habe ich mein Honorar um den Beitrag des Kostenzuschusses für Sie vergünstigt.

Absageregelung

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen und sagen Sie diesen bis 48 Stunden vor der vereinbarten Sitzung nicht ab, wird die Einheit in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheitspflicht

Alles, was mit mir in der Psychotherapie besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht laut §15 des Psychotherapiegesetzes. Das bedeutet, dass ich ohne das ausdrückliche Einverständnis eines Patienten weder persönliche Informationen noch mir anvertraute Geheimnisse weitergeben darf – weder an staatliche Dienststellen noch an andere Sozialeinrichtungen oder Angehörige. Die Verschwiegenheitspflicht von Psychotherapeuten ist damit wesentlich strenger als jene von Ärzten.

*Auf der gesamten Website ist die Bezeichnung "Psychotherapeutin" als "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision" zu verstehen.